Fragen zur Schlafapnoe-Therapie und Heimventilation
Fragen zur Therapie
Wie lange muss ich meine Therapie machen?
Die CPAP-Therapie ist eine langfristige Therapieform (Dauertherapie). Sie ist eine wirksame Therapie, um Atemaussetzer in der Nacht zu verhindern, bringt aber keine Heilung. Wird die CPAP-Therapie nicht mehr angewendet, kommt es wieder zu Atemaussetzern.
Wie lange geht es, bis ich mich an mein Gerät gewöhnt habe?
Das ist sehr unterschiedlich. Wir gehen von einer Angewöhnungszeit von bis zu drei Monaten aus. Wichtig ist, dass Sie die Therapie jeden Tag anwenden und versuchen, die Nutzungszeit zu steigern.
Muss ich jährlich in die Kontrolle kommen?
Wenn die Kosten über die Krankenkasse abgerechnet werden, ist eine jährliche Kontrolle notwendig. Für die Kostenübernahme braucht es eine Verordnung, welche vom Lungenarzt / der Lungenärztin ausgefüllt wird. Diese ist ein Jahr lang gültig. Nach Ablauf der Verordnung wird bei der Lungenärztin / beim Lungenarzt eine neue angefordert. Damit diese adäquat erstellt werden kann, benötigten wir bzw. der Lungenarzt / die Lungenärztin die aktuellen Daten Ihres Gerätes. Falls eine jährliche Kontrolle vor Ort nicht möglich ist, bieten wir auch die Kontrolle mittels Telemedizin und telefonischer Kontaktaufnahme an.
Ich habe ein CPAP-Gerät und bin erkältet – was soll ich tun?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich sollten Sie versuchen, weiter zu therapieren und allenfalls zu Beginn der Nacht ein Nasenspray verwenden. Wenn die Therapie während der Erkältung nicht möglich ist, können Sie pausieren, bis die Erkältung abklingt.
Fragen zum Gerät / Material
Ich brauche neues Material – wo kann ich das bestellen?
Sie können das Material telefonisch bestellen und dann während den Öffnungszeiten in einer unserer Beratungsstellen abholen. Wenn wir das Material per Post zusenden, stellen wir Ihnen die Portokosten in Rechnung.
Ich habe ausserhalb der Öffnungszeiten ein Problem mit meinem Gerät und brauche einen Termin. Was bezahle ich für den Pikettdienst?
Schlafapnoe-Therapie:
Falls ein Gerätedefekt vorliegt und Sie die Therapie zu 100 % anwenden und Berufschauffeur:in sind, wird Ihnen das Gerät kostenlos ausgetauscht.
Falls diese Kriterien nicht erfüllt sind oder falls kein Gerätedefekt vorliegt und das Gerät nicht ausgetauscht werden muss, Sie aber trotzdem einen Termin ausserhalb unserer Öffnungszeiten wollen, fallen für Sie folgende Kosten an:
Termin in der Lungenliga: CHF 80.00 für die Wegzeit in die Lungenliga
Termin bei Ihnen zu Hause: CHF 150.00 für die Wegzeit
Es muss vor Ort in bar oder via Twint bezahlt werden.
Heimventilation:
Falls ein Gerätedefekt vorliegt und Sie die Therapie zu 100 % anwenden oder eine Sauerstoff-Therapie in Kombination benötigen, wird Ihnen das Gerät kostenlos ausgetauscht.
Falls diese Kriterien nicht erfüllt werden oder falls kein Gerätedefekt vorliegt und das Gerät nicht ausgetauscht werden muss, Sie aber trotzdem einen Termin ausserhalb unserer Öffnungszeiten wollen, fallen für Sie folgende Kosten an:
Termin in der Lungenliga: CHF 80.00 für die Wegzeit in die Lungenliga
Termin bei Ihnen zu Hause: CHF 150.00 für die Wegzeit
Es muss vor Ort in bar oder via Twint bezahlt werden.
Was sind die Unterschiede, Vor- und Nachteile zwischen Mieten und Kaufen?
Die Vor- und Nachteile sind von diversen Faktoren abhängig. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte in einer Übersicht zusammengefasst.
Mein Gerät tönt lauter – wieso?
Geräuschentwicklungen können verschiedene Gründe haben. Oftmals liegt ein Materialproblem vor. Überprüfen Sie den Befeuchter, den Schlauch, die Maske und den Filter.
Meine Maske ist defekt / hat einen Riss / ist undicht – was soll ich tun?
Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zum Abholen einer neuen Maske während den Öffnungszeiten oder einen Termin zur Anpassung eines anderen Maskenmodells.
Die Lebensdauer meines Geräts ist abgelaufen – was kann ich tun?
Das CPAP/HV-Gerät funktioniert auch nach der Meldung «Lebensdauer abgelaufen». Wir werden das Gerät beim nächsten Termin in der Lungenliga Zentralschweiz ersetzen.
Im Schlauch ist Wasser – was kann ich tun?
- Reduzieren Sie die Befeuchterstufe oder erhöhen Sie die Temperatur.
- Der Standort vom Gerät sollte tiefer sein als die Kopfhöhe.
- Nehmen Sie den Schlauch unter die Bettdecke.
- Fragen Sie nach einem beheizbaren Schlauch oder einer Schlauchhülle.
Wie funktioniert die Befeuchtung?
Im Boden des Befeuchters befindet sich eine Metallplatte oder ein Stab, welche erwärmt werden. Dadurch befindet sich Feuchtigkeit im Wassertank. Der Luftstrom vom CPAP-Gerät nimmt diese Feuchtigkeit auf. Die Stärke der Heizplattenerwärmung kann reguliert werden.
Mein Befeuchter wärmt nicht mehr richtig – was kann ich tun?
Überprüfen Sie die Befeuchtereinstellung. Erhöhen Sie gegebenenfalls die Befeuchterstufe und überprüfen Sie, ob die Heizplatte warm wird. Sollte die Heizplatte auch auf hoher Befeuchterstufe kalt bleiben, melden Sie sich für eine Geräteüberprüfung in der Lungenliga.
Wie funktioniert die Rampentaste?
Die Rampenfunktion bewirkt, dass der Druck während einer vorgegebenen Zeit (z.B. 20 Minuten) möglichst tief (je nach Einstellung) bleibt. Dies ist eine Komforteinstellung. Viele Personen schätzen zum Einschlafen einen tiefen Luftfluss. Falls Ihnen der Luftfluss zum Einschlafen als zu wenig erscheint, dürfen Sie die Rampenfunktion gerne deaktivieren oder uns während den Öffnungszeiten für eine Hilfestellung kontaktieren.
Ich möchte mein BIPAP-Gerät kaufen – ist das möglich?
Nein, dies ist nicht möglich.
Fragen zu Reisen
Welches Gerät kann ich in die Ferien mitnehmen?
- Wir empfehlen Ihnen, das CPAP/HV-Gerät mit in die Ferien zunehmen.
- Die wichtigsten Punkte zum Thema Reisen mit einer CPAP-Therapie haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
Gibt es spezielle Reisegeräte und wie viel kosten die?
- Bei der CPAP-Therapie gibt es Möglichkeiten, um auf Reisen Platz zu sparen (z.B. ohne Befeuchtung). Gerne dürfen Sie sich für eine individuelle Beratung bei uns melden.
- Es gibt keine HV-Reisegeräte.
Wer übernimmt die Kosten für ein Reisegerät oder Zubehör wie einen Konverter?
Die Kosten für ein CPAP-Reisegerät oder einen Konverter müssen Sie selbst bezahlen.
Kann ich mein Gerät im Flugzeug mitnehmen?
Ja. Nehmen Sie dabei das CPAP/HV-Gerät unbedingt im Handgepäck mit. Achten Sie darauf, dass Sie das Zollformular dabeihaben.
Allgemeine Fragen
Ich möchte meinen Termin verschieben – wie mache ich das?
Rufen Sie uns frühzeitig an und vereinbaren Sie einen neuen Termin.
Fragen zur Sauerstoff-Therapie
Fragen zur Therapie
Ich brauche ein Sauerstoffgerät – wie muss ich da vorgehen?
Besprechen Sie die Situation mit Ihrem Lungenarzt / Ihrer Lungenärztin. Oder wenn Sie noch keinem Lungenarzt / keiner Lungenärztin angegliedert sind, besprechen Sie die Situation mit dem Hausarzt. Wenn eine Sauerstofftherapie indiziert ist, wird die Ärztin / der Arzt eine entsprechende Verordnung erstellen. Sobald diese bei uns eingetroffen ist, rufen wir Sie an um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wie lange muss ich meine Therapie machen?
Die Dauer der Therapie hängt mit der Art Ihrer Erkrankung zusammen und wurde von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet. Die Therapiedauer müssen Sie daher mit dem behandelndem Arzt oder der behandelnden Ärztin besprechen.
Muss ich jährlich in die Kontrolle kommen?
- Ihre zuständige Beraterin meldet sich jährlich telefonisch bei Ihnen. Bei Bedarf bieten wir auch Hausbesuche an.
- Die Logistik meldet sich bei Ihnen für die jährliche Wartung des Sauerstoffgeräts bei Ihnen zu Hause.
Fragen zum Gerät / Material
Ich brauche neues Material – wo kann ich das bestellen?
Sie können das Material telefonisch bestellen und dann während den Öffnungszeiten in einer unserer Beratungsstellen abholen. Wenn wir das Material per Post zusenden, stellen wir Ihnen die Portokosten in Rechnung.
Ich habe ausserhalb der Öffnungszeiten ein Problem mit meinem Gerät und brauche einen Termin. Was bezahle ich für den Pikettdienst?
Falls ein Gerätedefekt vorliegt, ist der Pikettdienst für Patient:innen kostenlos.
Falls kein Gerätedefekt vorliegt und das Gerät nicht ausgetauscht werden muss, Sie aber trotzdem einen Termin ausserhalb unserer Öffnungszeiten wollen, fallen für Sie folgende Kosten an:
Termin in der Lungenliga: CHF 80.00 für die Wegzeit in die Lungenliga
Termin bei Ihnen zu Hause: CHF 150.00 für die Wegzeit
Es muss vor Ort in bar oder via Twint bezahlt werden.
Fragen zu Reisen
Welches Gerät kann ich in die Ferien mitnehmen?
Je nach Reiseziel und gewähltem Transportmittel können Sie Ihre gewohnten Geräte mitnehmen. Für Reisen ausserhalb der Schweiz benötigen Sie für Ihre Geräte ein Zollformular. Dieses erhalten Sie bei der Erstabgabe. Sollten Sie das Zollformular nicht mehr haben, können Sie bei uns ein neues bestellen.
Gibt es spezielle Reisegeräte und wie viel kosten diese?
Es gibt spezielle Reisegeräte. Melden Sie sich rechtzeitig bei uns um die Ferienorganisation und das für Sie passende System zu besprechen.
Wer übernimmt die Kosten für ein Reisegerät?
Die Mehrkosten müssen von Ihnen selber übernommen werden, es erfolgt keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Kann ich mein Gerät im Flugzeug mitnehmen?
Ja, das Gerät muss aber vorgängig bei der Airline angemeldet werden und Sie benötigen verschiedene Formulare. Melden Sie sich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Reise bei uns.
Kann ich mit Flüssig-Sauerstoff ins Ausland verreisen?
Ja, in einigen Ländern ist dies möglich. Melden Sie sich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Reise bei uns.
Allgemeine Fragen
Ich möchte meinen Termin verschieben – wie mache ich das?
Rufen Sie uns frühzeitig an und vereinbaren Sie einen neuen Termin.
Informationen zur Rechnungsstellung
Informationen zur Rechnungsstellung
- Die Lungenliga verrechnet gemäss dem Bundesgesetzt über die Krankenversicherung (KVG).
- Die Lungenliga ist einerseits Abgabestelle für Geräte und Verbrauchsmaterial, andererseits auch eine Spitex-Organisation, welche ihre Beratungsleistungen entsprechend den Spitex-Tarifen verrechnet.
- Die Kosten für die Miete oder den Kauf von Geräten und Zubehör sowie für Pauschalen, Erstinstruktionen, Wartungen, Verbrauchsmaterial etc. werden in der Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) abgebildet.
- Die Beratungsleistungen (oft auch Spitex-Leistungen genannt) sind die Leistungen zur Abklärung, Beratung und Koordination, Untersuchung und Behandlung. Diese Beratungen können persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Weiter beinhalten sie auch Leistungen in der Kommunikation mit dem behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin.
- Verrechnungen von kassenpflichtigen Leistungen an den Versicherer / die Krankenkasse erfolgen ausschliesslich auf Verordnung der zuständigen Ärztin / des zuständigen Arztes.
Kontakt
Haben Sie noch offene Fragen? Dann melden Sie sich bitte bei uns:
Tel. 041 429 31 10
info@lungenliga-zentralschweiz.ch