Der Nationalrat konnte sich heute nicht zu einer verfassungskonformen Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» durchringen. Die Trägerschaft ist enttäuscht, dass die Beratung zum revidierten Tabakproduktegesetz nun in die Verlängerung gehen muss.
Der Verfassungsauftrag war mit der Annahme der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» vor zwei Jahren klar: Die Bestimmung muss «jede Art von Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht» umfassen. Trotzdem konnte sich der Nationalrat heute nicht zu einer verfassungskonformen Variante durchringen. Bei den entscheidenden Anträgen machten jeweils nur ein paar wenige Stimmen den Unterschied. Angesichts des klaren Entscheids von Volk und Ständen ist dieses Ergebnis sehr enttäuschend.
Schon der Ständerat hatte als Erstrat eine in mehreren Punkten verfassungswidrige Version des Tabakproduktegesetzes verabschiedet: In der Folge äusserten namhafte Verfassungsrechtler und auch das Bundesamt für Justiz ihre Bedenken, und benannten die verfassungswidrigen Änderungen. Die Entscheide des Nationalrats heute kommen beim Trägerverein der Initiative «Kinder ohne Tabak» schlecht an. «Dass eine knappe Mehrheit des Nationalrates einen so klaren Volks- und Verfassungsauftrag nicht umsetzen möchte, ist bedenklich. Jetzt haben sie die Chance, in der Verlängerung nachzubessern.», kommentiert Hans Stöckli, Präsident des Vereins «Kinder ohne Tabak», den Entscheid.
Verkaufsförderung im öffentlichen Raum ist Werbung
Dass mobiles Verkaufspersonal an öffentlichen Orten, an denen sich Minderjährige aufhalten, von der Verfassungsbestimmung willkürlich ausgenommen werden soll, ist nicht akzeptierbar: Verkaufsförderung ist eine der wirkungsvollsten Formen von Werbung und muss zwingend eingeschränkt werden. Die Streichung des vom Bundesrat vorgeschlagenen Artikels 19. Abs. 1 Bst. c ist verfassungswidrig - der Verfassungstext sowie mehrere Rechtsgutachten lassen hier keine Zweifel offen. Mit der Ablehnung in der Schlussabstimmung erhält das Parlament nochmals die Chance, diesen und weitere Fehlentscheide (unter anderem die willkürliche Einschränkung des Begriffs «Werbung», Aushebelung der Einschränkung in der Printpresse durch «Buebetrickli») im Sinne der Verfassung zu korrigieren.
Nikotinkonsum von Jugendlichen gestiegen: das Parlament müsste handeln
Der Nikotinkonsum von Jugendlichen steigt rapide, bislang unaufhaltsam. Die gesamtschweizerische Schülerstudie «Health Behaviour in School-aged Children» 2022 zeigt, dass rund ein Drittel der 15-Jährigen in den 30 Tagen vor der Befragung mindestens ein Nikotinprodukt konsumiert hat. Kommen Kinder und Jugendliche mit Tabakwerbung in Kontakt, beginnen sie häufiger mit dem Rauchen. Der Bundesrat präsentierte dem Parlament einen konsequenten Umsetzungsvorschlag, um diesen Trend zu brechen.